Mütterpflege

Mütterpflege ist kein Ersatz für medizinische Betreuung, sondern eine wertvolle Ergänzung.

Sie fördert nachhaltig die Gesundheit von Mutter und Kind - diese Hilfe darf als Zeichen von Selbstfürsorge und Stärke verstanden und in Anspruch genommen werden, ohne dass man sich dafür erklären oder schlecht fühlen muss!

Doch Mütterpflege ist noch so viel mehr, denn sie wirkt auch präventiv: Sie entlastet frühzeitig und beugt Erschöpfung vor, unterstützt die Rückbildung und Regeneration und fördert den natürlichen Heilungsprozess nach der Geburt. Zusätzlich stärkt sie das emotionale Wohlbefinden, hilft, Bindung und Selbstvertrauen aufzubauen und schafft Stabilität - auch in Zeiten voller Veränderungen.

  • Mein Honorar beträgt €45 / Stunde 

    Wichtig: Du darfst dir sicher sein, dass alle Kosten und Abläufe transparent bleiben und keine unerwarteten Rechnungen auf dich zukommen. Eine vertragliche Vereinbarung schafft dir im Vorfeld Transparanz.

  • Eine Mütterpflegerin kannst du natürlich privat bezahlen - aber in den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten (ganz oder teilweise). Das funktioniert ähnlich wie bei einer Haushaltshilfe - nur dass du stattdessen eben die liebevolle Unterstützung einer Mütterpflegerin bekommst.

    Sobald dein Arzt eine medizinische Indikation stellt, ein entsprechendes Schreiben an die Krankenkasse geht und diese den Antrag bestätigt, kann die Unterstützung starten.

  • Sobald dein Arzt eine medizinische Indikation stellt, ein entsprechendes Schreiben an die Krankenkasse geht und diese den Antrag bewilligt, kann die Unterstützung starten.

    Typische Gründe können z. B. sein:

    • Erschöpfung oder Überforderung

    • depressive Verstimmungen

    • Milchstau oder Brustentzündung

    • Wochenfluss- oder Geburtsverletzungen Kaiserschnitt

    • Zwillinge/Mehrlinge oder ältere Geschwister

    • körperliche Einschränkungen (z. B. Armbruch, Beckenbodenproblematik,…) schwere Erkrankungen von Mutter, Kind, Vater

    • Risikoschwangerschaft

    ... und vieles mehr.

    Voraussetzung ist, dass keine weitere erwachsene Person im Haushalt für die Unterstützung verfügbar ist (auch Homeoffice gilt als berufstätig). Außerdem reicht es schon, wenn ein Kind bis 12 Jahre im Haushalt lebt (z. B. ein Baby) - oder sogar die Schwangerschaft selbst. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden § 38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) und § 24h SGB V (Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt).

  • WICHTIG! Ich darf keine medizinischen Tätigkeiten durchführen und ersetzte in keinem Fall eine Hebamme, bin jedoch eine sinnvolle Ergänzung.